1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7645

Wenn man allein am Unfallort ist, soll man mit der Resuszitation eines Betroffenen anfangen, ohne vorher den Rettungsdienst gerufen zu haben?

Wenn man allein am Unfallort ist, soll man mit der Resuszitation  eines Betroffenen anfangen, ohne vorher den Rettungsdienst gerufen zu haben?

Beschreibung

Leitlinien des Polnischen Wiederbelebungsrates (http://www.prc.krakow.pl/2010/)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Wenn Sie der einzige Zeuge am Unfallort sind, müssen Sie als Erstes Hilfe rufen, indem Sie die Nummer 112 oder 999 anrufen. Dies hat absolute Priorität, denn je schneller professionelle Rettungsdienste alarmiert werden, desto größer sind die Überlebenschancen des Verletzten. Erst nachdem der Anruf getätigt wurde und Sie sich vergewissert haben, dass die Umgebung sicher ist, beginnen Sie mit der Wiederbelebung.