1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7646
Sollst du am Anfang des Gespräches mit der Person, die die Meldung über den Verkehrsunfall aufnimmt, Ihre Personaldaten bekannt geben?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908 mit späteren Änderungen); Leitlinien des Polnischen Wiederbelebungsrates (http://www.prc.krakow.pl/2010/)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, die Person, die den Unfall meldet, sollte ihre Daten angeben. Dies macht die Meldung glaubwürdiger und ermöglicht es dem Disponenten, erneut Kontakt aufzunehmen, z. B. bei einem Verbindungsabbruch oder zur Klärung des Standorts. Denken Sie jedoch daran, zuerst die wichtigsten Informationen anzugeben: den Ort des Geschehens und die Anzahl der Verletzten, und Ihre Daten erst am Ende des Gesprächs zu übermitteln, wenn der Operator danach fragt.
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Wenn man allein am Unfallort ist, soll man mit der Resuszitation eines Betroffenen anfangen, ohne vorher den Rettungsdienst gerufen zu haben?
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Wird eine im Verkehrsunfall verletzte Person vor Wärmeverlust geschützt, wenn sie mit der thermischen Rettungsdecke, mit der goldenen Seite nach außen, zugedeckt wird?