1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7646

Sollst du am Anfang des Gespräches mit der Person, die die Meldung über den Verkehrsunfall aufnimmt, Ihre Personaldaten bekannt geben?

Sollst du am Anfang des Gespräches mit der Person, die die Meldung über den Verkehrsunfall aufnimmt, Ihre Personaldaten bekannt geben?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908 mit späteren Änderungen); Leitlinien des Polnischen Wiederbelebungsrates (http://www.prc.krakow.pl/2010/)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, die Person, die den Unfall meldet, sollte ihre Daten angeben. Dies macht die Meldung glaubwürdiger und ermöglicht es dem Disponenten, erneut Kontakt aufzunehmen, z. B. bei einem Verbindungsabbruch oder zur Klärung des Standorts. Denken Sie jedoch daran, zuerst die wichtigsten Informationen anzugeben: den Ort des Geschehens und die Anzahl der Verletzten, und Ihre Daten erst am Ende des Gesprächs zu übermitteln, wenn der Operator danach fragt.