3 PktBOffizielle Nummer: 8183
Darf man an dieser Stelle auf der Straße ein Kraftfahrzeug überholen?

Beschreibung
Art. 26 Abs. 3 Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 2 Ziff. 1; Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 und § 88 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das Überholen eines Kraftfahrzeugs an einem Fußgängerüberweg und unmittelbar davor ist verboten, was sich aus Art. 26 Abs. 3 Ziff. 1 des Straßenverkehrsgesetzes ergibt. Das sichtbare Zeichen D-6 „Fußgängerüberweg“ und das blinkende gelbe Lichtsignal verpflichten zu besonderer Vorsicht. Die Ausnahme vom Verbot gilt für Überwege, an denen der Verkehr geregelt wird (z. B. durch die Ampelanlage S-1), aber das blinkende gelbe Licht warnt nur vor einer Gefahr, weshalb das Überholverbot in dieser Situation gilt.