3 PktBOffizielle Nummer: 8184
Darf man in der gezeigten Situation das Überholmanöver antreten?

Beschreibung
Art. 24 Abs. 1 Ziff. 1, Abs. 7 und Abs. 8 Ziff. 2; Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 86 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, in dieser Situation ist das Überholen verboten. Auf der Fahrbahn ist die horizontale Markierung P-3 „einseitig überfahrbare Linie“ sichtbar, die von der Seite der durchgezogenen Linie (also unserer Seite) das Überfahren verbietet. Zusätzlich machen die schwierigen Winterbedingungen und das Fahren auf einer Kuppe, wo die Sicht eingeschränkt ist, dieses Manöver extrem gefährlich. Gemäß Art. 24 Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Überholen eines Kraftfahrzeugs auf der Kuppe eines Anstiegs verboten.