1 PktBOffizielle Nummer: 8238
Darf man hinteres Nebellicht gebrauchen, wenn der Nebel die Sicht auf 100 m beschränkt?

Beschreibung
Art. 30 Abs. 1 Ziff. 1 lit. a des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Gemäß Art. 30 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes dürfen die Nebelschlussleuchten nur verwendet werden, wenn die Sicht auf weniger als 50 Meter beschränkt ist. In der in der Frage beschriebenen Situation (Sichtweite 100 m) ist die Verwendung dieser Leuchten verboten, da ihr intensives Licht andere Fahrer blenden könnte.