1 PktBOffizielle Nummer: 8245
Darf man hinteres Nebellicht gebrauchen, wenn der Nebel die Sichtweite auf eine kleinere Distanz als 50 m beschränkt?

Beschreibung
Art. 30 Abs. 1 Ziff. 1 lit. a des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (Art. 30 Abs. 3) erlauben die Verwendung der Nebelschlussleuchten, wenn die Sicht auf eine Entfernung von weniger als 50 Metern beschränkt ist. Man muss jedoch daran denken, sie unverzüglich auszuschalten, sobald sich die Sicht verbessert, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.