1 PktBOffizielle Nummer: 8246
Ist die Lichthupe am Tag mit Fernlicht verboten, wenn man andere Fahrer damit blenden kann?

Beschreibung
Art. 29 Abs. 2 Ziff. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das ist verboten. Die Vorschriften erlauben das Warnen mit dem Fernlicht (sog. „Lichthupe“), aber unter der entscheidenden Bedingung, dass dies andere Fahrer nicht blendet. Gemäß Art. 29 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Blenden eines anderen Fahrers unzulässig und gefährlich, unabhängig von der Tageszeit.