1 PktBOffizielle Nummer: 8246

Ist die Lichthupe am Tag mit Fernlicht verboten, wenn man andere Fahrer damit blenden kann?

Ist die Lichthupe am Tag mit Fernlicht verboten, wenn man andere Fahrer damit blenden kann?

Beschreibung

Art. 29 Abs. 2 Ziff. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das ist verboten. Die Vorschriften erlauben das Warnen mit dem Fernlicht (sog. „Lichthupe“), aber unter der entscheidenden Bedingung, dass dies andere Fahrer nicht blendet. Gemäß Art. 29 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Blenden eines anderen Fahrers unzulässig und gefährlich, unabhängig von der Tageszeit.