2 PktBOffizielle Nummer: 8251

Darf man in dieser Situation hinter die Ampel fahren, soweit man die Fußgänger nicht hindert?

Darf man in dieser Situation hinter die Ampel fahren, soweit man die Fußgänger nicht hindert?

Beschreibung

Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 95 Abs. 1 Ziff. 2 und 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das rote Signal am Lichtzeichengeber bedeutet ein absolutes Verbot, über den Lichtzeichengeber hinaus zu fahren. Die Frage eines möglichen Fußgängerverkehrs ist in diesem Fall unerheblich – das Verbot ist kategorisch und gilt für alle Fahrer. Das Einfahren hinter den Lichtzeichengeber ist erst erlaubt, nachdem das grüne Licht aufleuchtet.