2 PktBOffizielle Nummer: 8251
Darf man in dieser Situation hinter die Ampel fahren, soweit man die Fußgänger nicht hindert?

Beschreibung
Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 95 Abs. 1 Ziff. 2 und 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das rote Signal am Lichtzeichengeber bedeutet ein absolutes Verbot, über den Lichtzeichengeber hinaus zu fahren. Die Frage eines möglichen Fußgängerverkehrs ist in diesem Fall unerheblich – das Verbot ist kategorisch und gilt für alle Fahrer. Das Einfahren hinter den Lichtzeichengeber ist erst erlaubt, nachdem das grüne Licht aufleuchtet.