2 PktBOffizielle Nummer: 8260

Soll man in dieser Situation besonders vorsichtig sein?

Beschreibung

Art. 3 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 5 Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 1 sowie i.V.m. § 47 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, beim Annähern an einen gekennzeichneten Fußgängerüberweg ist der Fahrer verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Im Video sind sowohl das Warnzeichen A-16 „Fußgängerüberweg“ als auch das Richtzeichen D-6 sichtbar, die dem Fahrer diese Pflicht auferlegen. Gemäß Art. 26 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes muss auch die Geschwindigkeit verringert werden, um Fußgänger nicht zu gefährden.