2 PktBOffizielle Nummer: 8266

Soll man in dieser Situation besonders vorsichtig sein?

Beschreibung

Art. 3 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 und Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, beim Annähern an eine Kreuzung ist immer besondere Vorsicht geboten. In dieser Situation warnt uns zusätzlich das Zeichen A-30 „Andere Gefahren“ zusammen mit dem Zusatzschild „Unfälle“ davor, was darauf hinweist, dass dies ein Ort mit erhöhtem Risiko ist. Diese Pflicht ergibt sich aus dem allgemeinen Vorsichtsgrundsatz, der in Art. 3 des Straßenverkehrsgesetzes verankert ist.