3 PktBOffizielle Nummer: 8292

Soll man bei langsamer Staufahrt erwarten, dass man vom Radfahrer rechts überholt wird?

Soll man bei langsamer Staufahrt erwarten, dass man vom Radfahrer rechts überholt wird?

Beschreibung

Art. 24 Abs. 12 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, bei einem Verkehrsstau muss man damit rechnen, von einem Radfahrer auf der rechten Seite überholt zu werden. Gemäß Art. 24 Abs. 12 des Straßenverkehrsgesetzes hat ein Radfahrer das Recht, andere langsam fahrende Fahrzeuge auf deren rechter Seite zu überholen. Daher muss der Autofahrer besondere Vorsicht walten lassen und regelmäßig den rechten Spiegel sowie den sogenannten toten Winkel überprüfen.