3 PktBOffizielle Nummer: 8294
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, beim Annähern an eine Kreuzung ist der Fahrzeugführer immer verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. In dieser Situation sind zusätzliche Gründe die Anwesenheit eines Radfahrers und der in der Ferne sichtbare Fußgängerüberweg. Besondere Vorsicht bedeutet, die Aufmerksamkeit und Konzentration zu erhöhen und auf eine sofortige Reaktion vorbereitet zu sein.
