2 PktBOffizielle Nummer: 8416
Darf man das Fahrzeug mit dem Alkoholgehalt in der ausgeatmeten Luft über 0,1 mg in dm3 führen?

Beschreibung
Art. 45 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 46 Abs. 2 Punkt 2 des Gesetzes vom 26. Oktober 1982 - Bekanntmachung des Marschalls des Sejm der Republik Polen vom 20. September 2012 über die Verkündung des konsolidierten Textes des Gesetzes über die Erziehung zur Nüchternheit und die Bekämpfung des Alkoholismus (konsolidierter Text: GBl. 2012 Nr. 0 Pos. 1356)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, das Führen eines Fahrzeugs ist verboten. In Polen liegt der Grenzwert für Alkohol in der Atemluft, ab dem man haftbar ist, bei 0,1 mg/dm³. Das Führen eines Fahrzeugs mit einem Wert darüber wird als Zustand nach Alkoholkonsum eingestuft (von 0,1 mg bis 0,25 mg/dm³), was eine Ordnungswidrigkeit darstellt.