2 PktBOffizielle Nummer: 8417
Darf man das Auto führen, wenn die Alkoholkonzentration im Blut des Fahrers 0,2‰ übersteigt?

Beschreibung
Art. 45 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 46 Abs. 2 Punkt 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 1982 - Bekanntmachung des Marschalls des Sejm der Republik Polen vom 20. September 2012 über die Verkündung des konsolidierten Textes des Gesetzes über die Erziehung zur Nüchternheit und die Bekämpfung des Alkoholismus (konsolidierter Text: GBl. 2012 Nr. 0 Pos. 1356)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, das Führen eines Fahrzeugs ist verboten. Der zulässige Grenzwert für die Blutalkoholkonzentration für Fahrer in Polen liegt bei bis zu 0,2‰. Eine Überschreitung dieses Wertes bis zu 0,5‰ qualifiziert den Fahrer als im Zustand nach Alkoholkonsum, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und unter anderem mit einem Fahrverbot und einer hohen Geldstrafe geahndet wird.