3 PktBOffizielle Nummer: 8538
Soll man in dieser Situation beim Rechtsabbiegen vor der Kreuzung anhalten?
Beschreibung
Art. 3 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
In dieser Situation besteht keine Pflicht zum Anhalten des Fahrzeugs, da dies weder durch ein Schild (z.B. Fehlen des Zeichens B-20 „STOP“) noch durch eine Ampel angeordnet wird. Das Zeichen D-6 „Fußgängerüberweg“ verpflichtet zu besonderer Vorsicht und zur Verringerung der Geschwindigkeit. Eine Anhaltepflicht würde nur entstehen, um einem Fußgänger Vorrang zu gewähren, der weder auf dem Überweg noch in dessen Nähe zu sehen ist.
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Soll man beim Führen eines Kraftfahrzeugs die Anweisungen und Signale eines Bahnbeamten auf einem Bahnübergang außerhalb geschlossener Ortschaft befolgen?
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Soll man in dieser Situation beim Einfahren auf die Fahrbahn einer öffentlichen Straße den Grundsatz des Einordnens in den Verkehr anwenden?