3 PktBOffizielle Nummer: 8555
Soll man in dieser Situation beim Einfahren auf die Fahrbahn einer öffentlichen Straße den Grundsatz des Einordnens in den Verkehr anwenden?

Beschreibung
Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) § 58 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Das Zeichen D-47 „Ende der internen Straße“ informiert darüber, dass Sie eine interne Straße verlassen und auf eine öffentliche Straße fahren. Gemäß Art. 17 Abs. 1 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist die Einfahrt von einer internen Straße auf eine öffentliche Straße ein Einfahren in den fließenden Verkehr. Dies bedeutet die Pflicht, besondere Vorsicht walten zu lassen und allen anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren.