2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1452

Dürfen Sie in dieser Situation, wenn es im Tunnel keine anderen Fahrzeuge mehr gibt, auf jedem beliebigen Fahrstreifen geradeaus fahren?

Dürfen Sie in dieser Situation, wenn es im Tunnel keine anderen Fahrzeuge mehr gibt, auf jedem beliebigen Fahrstreifen geradeaus fahren?

Beschreibung

Rechtsgrundlage: Art. 16 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Gemäß dem Rechtsfahrgebot ist der Fahrer verpflichtet, auf dem rechten Fahrstreifen zu fahren, möglichst nah am rechten Fahrbahnrand. Das Fehlen anderer Fahrzeuge im Tunnel entbindet nicht von dieser Pflicht. Der linke Fahrstreifen dient zum Überholen oder Umfahren, nicht zum dauerhaften Fahren, was in Art. 16 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegt ist.