2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1459
Ist es zulässig, das Fahrzeug in einem Abstand von 11 m hinter dem dargestellten Verkehrszeichen anzuhalten?

Beschreibung
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Pkt. 9 des Straßenverkehrsgesetzes
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das Schild D-15 „Bushaltestelle“ kennzeichnet eine Haltestelle für Busse des öffentlichen Nahverkehrs. Gemäß Art. 49 Abs. 1 Pkt. 9 des Straßenverkehrsgesetzes ist es verboten, ein Fahrzeug in einem Abstand von weniger als 15 m vom Haltestellenschild anzuhalten. Bei Fehlen einer Haltebucht gilt dieses Verbot für den Fahrbahnabschnitt sowohl 15 m vor als auch 15 m hinter dem Schild.