2 PktBOffizielle Nummer: 9306
Soll man in dieser Situation besonders vorsichtig sein?
Beschreibung
Gesetz vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, ein Fahrzeugführer, der sich einem Fußgängerüberweg nähert, ist stets verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich direkt aus den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (Art. 26 Abs. 1). Zusätzlich signalisieren das sichtbare Zeichen T-27 „Agatka“ (Kinder) und das Schulgebäude einen Ort, an dem Kinder auftauchen können, was erhöhte Wachsamkeit erfordert.