1 PktBOffizielle Nummer: 9261

Darf man in dieser Situation die Hupe gebrauchen, um den Radfahrer zu beschleunigen?

Beschreibung

Gesetz vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das akustische Warnzeichen (Hupe) darf ausschließlich zur Warnung vor einer Gefahr verwendet werden. In der im Video gezeigten Situation stellt der Radfahrer keine Gefahr dar, und es ist verboten, ihn zu drängen. Gemäß Art. 29 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Missbrauch des akustischen Warnzeichens eine Ordnungswidrigkeit.