1 PktBOffizielle Nummer: 9255

Darf man in dieser Situation die Hupe gebrauchen, um die stehenden Fahrzeuge zu beschleunigen?

Beschreibung

Gesetz vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Die Verwendung des akustischen Warnzeichens (Hupe) ist in geschlossenen Ortschaften nur dann gestattet, wenn es zur Warnung vor einer unmittelbaren Gefahr erforderlich ist. Die im Video dargestellte Situation, also das Anhalten von Fahrzeugen im fließenden Verkehr, stellt keine solche Gefahr dar. Die Verwendung der Hupe, um andere Fahrer zu drängen, ist vorschriftswidrig. Dies ist in Art. 29 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt.