1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 9791

Soll der Fahrer das Verweilen eines Kraftfahrzeugs bzw. Anhängers wegen Defekts bzw. Unfalls auf der Autobahn signalisieren?

Soll der Fahrer das Verweilen eines Kraftfahrzeugs bzw. Anhängers wegen Defekts bzw. Unfalls auf der Autobahn signalisieren?

Beschreibung

Art. 50 Abs. 1 Ziff. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz mit späteren Änderungen
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das Signalisieren eines Fahrzeugstillstands aufgrund einer Panne oder eines Unfalls auf der Autobahn ist obligatorisch. Gemäß Art. 50 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie die Warnblinkanlage einschalten und anschließend ein Warndreieck in 100 m Entfernung hinter dem Fahrzeug aufstellen. Dies ist aufgrund der hohen Geschwindigkeiten anderer Fahrzeuge entscheidend für die Sicherheit.