1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 9791
Soll der Fahrer das Verweilen eines Kraftfahrzeugs bzw. Anhängers wegen Defekts bzw. Unfalls auf der Autobahn signalisieren?

Beschreibung
Art. 50 Abs. 1 Ziff. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz mit späteren Änderungen
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das Signalisieren eines Fahrzeugstillstands aufgrund einer Panne oder eines Unfalls auf der Autobahn ist obligatorisch. Gemäß Art. 50 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie die Warnblinkanlage einschalten und anschließend ein Warndreieck in 100 m Entfernung hinter dem Fahrzeug aufstellen. Dies ist aufgrund der hohen Geschwindigkeiten anderer Fahrzeuge entscheidend für die Sicherheit.