1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 9792

Soll der Fahrer das Verweilen eines Kraftfahrzeugs bzw. Anhängers wegen Defekts bzw. Unfalls auf einer Schnellstraße signalisieren?

Soll der Fahrer das Verweilen eines Kraftfahrzeugs bzw. Anhängers wegen Defekts bzw. Unfalls auf einer Schnellstraße signalisieren?

Beschreibung

Art. 50 Abs. 1 Ziff. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz mit späteren Änderungen
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das Signalisieren eines Fahrzeugstillstands aufgrund einer Panne oder eines Unfalls auf einer Schnellstraße ist zwingend erforderlich. Gemäß Art. 50 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie die Warnblinkanlage einschalten und ein Warndreieck in 100 m Entfernung hinter dem Fahrzeug aufstellen. Eine korrekte Kennzeichnung ist entscheidend für die Sicherheit, da Fahrzeuge auf Schnellstraßen mit hoher Geschwindigkeit fahren.