1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 9792
Soll der Fahrer das Verweilen eines Kraftfahrzeugs bzw. Anhängers wegen Defekts bzw. Unfalls auf einer Schnellstraße signalisieren?

Beschreibung
Art. 50 Abs. 1 Ziff. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz mit späteren Änderungen
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das Signalisieren eines Fahrzeugstillstands aufgrund einer Panne oder eines Unfalls auf einer Schnellstraße ist zwingend erforderlich. Gemäß Art. 50 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie die Warnblinkanlage einschalten und ein Warndreieck in 100 m Entfernung hinter dem Fahrzeug aufstellen. Eine korrekte Kennzeichnung ist entscheidend für die Sicherheit, da Fahrzeuge auf Schnellstraßen mit hoher Geschwindigkeit fahren.