2 PktBOffizielle Nummer: 10066
Was soll man in dieser Situation tun?

Beschreibung
Art. 22 Abs. 1 und 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. von 2012, Pos. 1137, mit spät. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Man soll auf der bisherigen Spur bleiben.
Auf dem Foto ist im linken Spiegel ein anderes Fahrzeug zu sehen, das sich auf der Fahrspur bewegt, auf die Sie wechseln möchten. Gemäß Art. 22 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie beim Wechseln der Fahrspur dem Fahrzeug Vorfahrt gewähren, das sich bereits auf dieser Spur befindet. In dieser Situation müssen Sie den Spurwechsel aufschieben, bis dieses Fahrzeug Sie überholt hat und Sie sicher sind, dass das Manöver sicher durchgeführt werden kann.