2 PktBOffizielle Nummer: 10806

Der Transport eines Kindes in einem Sicherheitssitz rückwärts zur Fahrtrichtung auf dem Vordersitz eines Kraftwagens, der mit einem Beifahrerairbag ausgestattet ist, ist:

Beschreibung

Gesetz - Straßenverkehrsgesetz, GBl. 2020, Pos. 110 Art. 45 Abs. 2 Pkt. 4
Erklärung

Richtige Antwort: zulässig, soweit der Airbag beim Transport nicht aktiv ist.

Das Befördern eines Kindes in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Vordersitz ist nur unter der Bedingung erlaubt, dass der Beifahrerairbag deaktiviert ist. Gemäß Art. 45 Abs. 3 des Gesetzes stellt seine Aktivierung in einer solchen Situation eine tödliche Gefahr für das Kind im Falle eines Unfalls dar.