2 PktBOffizielle Nummer: 10815

Die Kindersitze und sonstige die Kinder festhaltenden Geräte sind im Fahrzeug zu installieren:

Beschreibung

Gesetz - Straßenverkehrsgesetz, GBl. 2020, Pos. 110 Art. 39 Abs. 3a.
Erklärung

Richtige Antwort: gemäß Anweisungen des Herstellers.

Gemäß Art. 39 Abs. 3a des Straßenverkehrsgesetzes müssen Kindersitze und andere Rückhalteeinrichtungen für Kinder gemäß den Empfehlungen des Herstellers installiert werden. Nur eine korrekte, in der Anleitung beschriebene Montage garantiert, dass die Einrichtung effektiv funktioniert und dem Kind maximale Sicherheit bei einem Unfall bietet.