2 PktBOffizielle Nummer: 10816
Die Polizei behält den Führerschein gegen Quittung im Falle der Entdeckung einer Tat, die folgende Merkmale erfüllt, ein:
Beschreibung
Gesetz - Straßenverkehrsgesetz (Gesetzblatt von 2020, Pos. 110) Art. 135 Abs. 1 Punkt 2 lit. a
Erklärung
Richtige Antwort: Fahrt mit dem Fahrzeug mit der Geschwindigkeit, die die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 50 km/h in geschlossener Ortschaft überschreitet.
Gemäß Art. 135 Abs. 1 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Polizeibeamter verpflichtet, den Führerschein gegen eine Quittung einzubehalten, wenn der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 50 km/h überschreitet. Dies ist eine Sofortmaßnahme, die aufgrund eines groben Verstoßes gegen die Vorschriften und der Schaffung einer ernsten Gefahr angewendet wird.