2 PktBOffizielle Nummer: 10819

Der Landrat erlässt den Verwaltungsbescheid über den Einbehalt des Führerscheins, wenn der Fahrzeugfahrer die zulässige Geschwindigkeit um ... überschritten hat.

Beschreibung

Gesetz über Fahrzeugführer (Gesetzblatt von 2020, Pos. 1268) Art. 102 Abs. 1 Punkt 4
Erklärung

Richtige Antwort: mehr als 50 km/h in geschlossener Ortschaft.

Die Entscheidung des Landrats (Starosta) über den Entzug des Führerscheins ist die Folge einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h innerorts. Zuerst behält der Polizeibeamte das Dokument physisch am Kontrollort ein, und anschließend erlässt der Landrat einen offiziellen Verwaltungsbescheid über den Entzug der Fahrerlaubnis, was in Art. 102 Abs. 1 Punkt 4 des Gesetzes über Fahrzeugführer geregelt ist.