2 PktBOffizielle Nummer: 10822
Falls der Fahrer die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 50 km/h in geschlossener Ortschaft überschritt, erlässt der Landrat den Verwaltungsbescheid über den Einbehalt des Führerscheins für die Frist von:
Beschreibung
Gesetz über Fahrzeugführer (Gesetzblatt von 2020, Pos. 1268) Art. 102 Abs. 1c
Erklärung
Richtige Antwort: 3 Monaten.
Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h innerorts wird der Führerschein für einen Zeitraum von 3 Monaten entzogen. Dies regelt Art. 102 Abs. 1c des Gesetzes über Fahrzeugführer. Wird der Fahrer in diesem Zeitraum beim Führen eines Fahrzeugs erwischt, wird der Zeitraum des Führerscheinentzugs auf 6 Monate verlängert.