2 PktBOffizielle Nummer: 10894

Welche Dokumente soll man mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs während der Verkehrskontrolle vorzeigen?

Beschreibung

Straßenverkehrsgesetz GBl. von 2020 Pos. 110 und Pos. 1517 von 2020 Art. 38 Abs. 1 Punkt 4b
Erklärung

Richtige Antwort: Einbehaltsbestätigung des Führerscheins innerhalb der erlaubten Führungsfrist.

Die Pflicht zum Mitführen von Dokumenten gilt nicht mehr für den inländischen Führerschein, wohl aber für die Quittung über dessen Einbehaltung. Wenn das Dokument einbehalten wurde und die Quittung zur Weiterfahrt berechtigt, muss sie bei einer Kontrolle gemäß Art. 38 des Gesetzes vorgezeigt werden.