2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 10895
Welche Dokumente soll man mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen?
Beschreibung
Straßenverkehrsgesetz GBl. von 2020 Pos. 110 und Pos. 1517 von 2020 Art. 38 Abs. 1 Punkt 1
Erklärung
Richtige Antwort: Ein die Fahrerlaubnis bescheinigendes Dokument, anders als der in Polen ausgestellte Führerschein.
Die Befreiung von der Pflicht zum Mitführen eines Führerscheins gilt ausschließlich für in Polen ausgestellte Dokumente. Wenn Sie einen ausländischen Führerschein oder ein anderes zur Fahrt berechtigendes Dokument verwenden, müssen Sie dieses mitführen und auf Verlangen der Kontrollbehörde vorzeigen, wie es sich aus Art. 38 des Gesetzes ergibt.