2 PktA,B,C,D,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 10897
Für welche Verstöße gegen die StVO behält der Polizist den Führerschein ein?
Beschreibung
Straßenverkehrsgesetz (Gesetzblatt von 2020, Pos. 110, mit späteren Änderungen) Art. 135 Abs. 1 Pkt. 1a lit. a
Erklärung
Richtige Antwort: Für die Fahrzeugführung mit einer Geschwindigkeit über 50 km/h über die erlaubte Geschwindigkeit in geschlossener Ortschaft.
Ein Polizeibeamter ist verpflichtet, den Führerschein bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im bebauten Gebiet um mehr als 50 km/h einzuziehen. Dies ist ein schwerwiegendes Vergehen, bei dem die Fahrerlaubnis vor Ort für einen Zeitraum von 3 Monaten entzogen wird. Die Rechtsgrundlage dafür ist Art. 135 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes.