2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1591
Dürfen Sie das Fahrzeug hinter dem gezeigten Zeichen parken, soweit genügend Platz für die Fußgänger und Fahrzeuge bleibt?

Beschreibung
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 2 Punkt 4 des Straßenverkehrsgesetzes
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das sichtbare Zeichen D-40 informiert über die Einfahrt in eine Wohnzone. Gemäß Art. 49 Abs. 2 Punkt 4 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Parken eines Fahrzeugs in einer Wohnzone nur an dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt. Daher ist das Parken an einer nicht ausgewiesenen Stelle verboten, selbst wenn Sie ausreichend Platz lassen.