2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1592
Dürfen Sie auf dem Bürgersteig vor dem gezeigten Zeichen parken?

Beschreibung
Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit Änderungen) sowie
§ 28 Abs. 2 und Abs. 7 Punkt 3) der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das Zeichen B-36 „Absolutes Halteverbot“ verbietet das Anhalten eines Fahrzeugs auf der Straßenseite, auf der es angebracht ist. Das Zusatzzeichen T-25c (mit einem nach unten zeigenden Pfeil), das unter dem Zeichen B-36 angebracht ist, hebt dieses Verbot auf. Diese Zeichenkombination markiert das Ende des Streckenabschnitts, auf dem das Verbot galt, was bedeutet, dass das Halten und Parken VOR dem Zeichen verboten und NACH ihm erlaubt ist.
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Dürfen Sie das Fahrzeug hinter dem gezeigten Zeichen parken, soweit genügend Platz für die Fußgänger und Fahrzeuge bleibt?
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Darf man in dieser Situation ein Fahrzeug auf dem Gehweg in einem Abstand von drei Metern zum sichtbaren Wartehäuschen der Bushaltestelle anhalten?