2 PktA,B,T,AM,A1,A2,B1Offizielle Nummer: 13391

Darf man in dieser Situation ein Fahrzeug auf dem Gehweg in einem Abstand von drei Metern zum sichtbaren Wartehäuschen der Bushaltestelle anhalten?

Darf man in dieser Situation ein Fahrzeug auf dem Gehweg in einem Abstand von drei Metern zum sichtbaren Wartehäuschen der Bushaltestelle anhalten?

Beschreibung

Art. 49 Abs. 1 Punkt 9 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Gemäß den Vorschriften ist das Anhalten eines Fahrzeugs in einem Abstand von weniger als 15 Metern von einem Haltestellenschild oder -pfosten verboten. Das Anhalten nur 3 Meter vom Haltestellenhäuschen entfernt ist daher verboten, da es einem Bus oder einer Straßenbahn die freie Zufahrt unmöglich macht und die Sicherheit der Fahrgäste gefährdet. Diese Vorschrift, die in Art. 49 Abs. 1 Punkt 9 des Straßenverkehrsgesetzes enthalten ist, soll einen reibungslosen Verkehrsfluss des öffentlichen Nahverkehrs gewährleisten.