2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1676

Muss man, wenn man auf derselben Fahrspur fährt, ununterbrochen den linken Fahrtrichtungsanzeiger im Hinblick darauf eingeschaltet haben, dass man stets an eingeparkten Fahrzeugen vorbeifährt?

Muss man, wenn man auf derselben Fahrspur fährt, ununterbrochen den linken Fahrtrichtungsanzeiger im Hinblick darauf eingeschaltet haben, dass man stets an eingeparkten Fahrzeugen vorbeifährt?

Beschreibung

Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, der Blinker sollte nicht dauerhaft eingeschaltet sein. Gemäß Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes muss das Signalisieren eines Manövers unverzüglich nach dessen Abschluss beendet werden. Sie sollten den linken Blinker vor Beginn des Vorbeifahrens einschalten und ihn nach dem Spurwechsel ausschalten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht irrezuführen.