2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1678
Sollen Sie in der Situation früher signalisieren, dass Sie die Spur wechseln möchten?

Beschreibung
Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, jede Absicht, den Fahrstreifen zu wechseln, muss rechtzeitig signalisiert werden. Gemäß Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer verpflichtet, ein solches Manöver rechtzeitig und deutlich anzuzeigen. Dies gibt anderen Verkehrsteilnehmern Zeit zu reagieren und ist die Grundlage für sicheres Fahren auf mehrspurigen Straßen, wie der im Bild gezeigten.
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Muss man, wenn man auf derselben Fahrspur fährt, ununterbrochen den linken Fahrtrichtungsanzeiger im Hinblick darauf eingeschaltet haben, dass man stets an eingeparkten Fahrzeugen vorbeifährt?
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Wenn Sie die Fahrtrichtung des Fahrzeugs innerhalb der bis jetzt besetzten Fahrspur unwesentlich ändern, sollen Sie dies vorher mit dem Blinker signalisieren?