2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1680

Wenn Sie die Fahrtrichtung des Fahrzeugs innerhalb der bis jetzt besetzten Fahrspur unwesentlich ändern, sollen Sie dies vorher mit dem Blinker signalisieren?

Wenn Sie die Fahrtrichtung des Fahrzeugs innerhalb der bis jetzt besetzten Fahrspur unwesentlich ändern, sollen Sie dies vorher mit dem Blinker signalisieren?

Beschreibung

Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Gemäß Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer nur verpflichtet, die Absicht eines Fahrstreifenwechsels oder eines Richtungswechsels anzuzeigen. Eine geringfügige Korrektur der Fahrspur innerhalb desselben Fahrstreifens (ohne Überschreiten der auf der Fahrbahn sichtbaren Fahrstreifenbegrenzungen) stellt kein solches Manöver dar. Daher sind Sie in der beschriebenen Situation nicht verpflichtet, den Blinker zu benutzen.