2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1686
Dürfen Sie in der dargestellten Situation auf die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers verzichten?
Beschreibung
Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, die Absicht, die Fahrtrichtung oder den Fahrstreifen zu ändern, rechtzeitig und deutlich zu signalisieren. Dies ergibt sich aus Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes. Das Signalisieren des Manövers ist entscheidend für die Sicherheit, da es andere Fahrer über Ihre Absichten informiert und es ihnen ermöglicht, entsprechend zu reagieren. Der Blinker sollte erst nach Abschluss des Manövers ausgeschaltet werden.
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Sie möchten die Fahrt auf der Vorfahrtstraße fortsetzen. Sollen Sie den Fahrtrichtungsanzeiger benutzen?
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Sie fahren ein Fahrzeug, welches keine kostenpflichtige Personenbeförderung als Linienfahrzeug ausübt. Dürfen Sie in der dargestellten Situation auf die rechte Fahrspur wechseln?