2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1688

Sie fahren ein Fahrzeug, welches keine kostenpflichtige Personenbeförderung als Linienfahrzeug ausübt. Dürfen Sie in der dargestellten Situation auf die rechte Fahrspur wechseln?

Beschreibung

Art. 45 Abs. 1 Punkt 4 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 75 Abs. 4 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur über Verkehrszeichen und -signale
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, denn der rechte Fahrstreifen ist als Busspur gekennzeichnet. Darauf weisen sowohl die große Aufschrift „BUS“ auf der Fahrbahn (horizontales Zeichen P-22) als auch die Information auf dem vertikalen Schild F-10 hin. Ein Fahrer eines Fahrzeugs, das nicht berechtigt ist, die Busspur zu benutzen, darf nicht auf diese auffahren.