2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1690
Haben Sie in der dargestellten Situation die Pflicht, den Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen?

Beschreibung
Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das Rechtsabbiegen an einer Kreuzung ist eine Änderung der Fahrtrichtung, die signalisiert werden muss. Dies wird durch das Vorschriftszeichen C-1 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“ bestätigt. Gemäß Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die Absicht, die Fahrtrichtung zu ändern, rechtzeitig und deutlich zu signalisieren.