3 PktPTOffizielle Nummer: 2757

Darf der Straßenbahnführer vor der Arbeit ein Medikament einnehmen, in dessen Packungsbeilage die Formulierung steht: "Bei der Verwendung des Medikaments darf man keine Fahrzeuge führen"?

Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Die Information in der Packungsbeilage ist ein eindeutiger Warnhinweis darauf, dass das Präparat die psychomotorische Leistungsfähigkeit des Fahrzeugführers beeinträchtigt. Gemäß den Vorschriften ist das Führen eines Fahrzeugs – einschließlich einer Straßenbahn – nach der Einnahme eines Mittels mit alkoholähnlicher Wirkung verboten, und ein Medikament mit dem beschriebenen Warnhinweis gilt als ein solches Mittel. Die Arbeitsaufnahme in einem solchen Zustand würde eine unmittelbare Gefährdung für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen.