3 PktPTOffizielle Nummer: 2758

Soll der Straßenbahnführer sich vor der Arbeit vergewissern, dass die von ihm eingenommenen Medikamente keine Kontraindikationen für das Fahrzeugführen haben?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Der Fahrzeugführer, und insbesondere ein Berufskraftfahrer wie ein Straßenbahnführer, ist verpflichtet, die gebotene Sorgfalt walten zu lassen und den Straßenverkehr nicht zu gefährden. Bestimmte Arzneimittel können die psychomotorische Leistungsfähigkeit in einem Maße beeinträchtigen, das ein sicheres Führen unmöglich macht. Deshalb ist die Überprüfung ihrer Wirkung auf den Organismus ein wesentlicher Bestandteil der Verantwortung für die eigene Sicherheit und die der Fahrgäste.