3 PktPTOffizielle Nummer: 2759
Ist das Straßenbahnführen unter Einfluss der ähnlich wie der Alkohol wirkenden Mittel verboten?
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts ist es verboten, ein Fahrzeug unter dem Einfluss von alkoholähnlich wirkenden Mitteln zu führen. Die Straßenbahn ist ein Fahrzeug im Sinne des Gesetzes, daher gilt dieses absolute Verbot auch für den Straßenbahnführer. Jeder Fahrzeugführer ist, unabhängig von der Art des geführten Fahrzeugs, zur Nüchternheit verpflichtet.
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Soll der Straßenbahnführer sich vor der Arbeit vergewissern, dass die von ihm eingenommenen Medikamente keine Kontraindikationen für das Fahrzeugführen haben?
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Soll man vor dem Verlassen der Straßenbahn auf der Kehre die Bahn vor der Inbetriebnahme durch unbefugte Personen absichern?