3 PktPTOffizielle Nummer: 2759

Ist das Straßenbahnführen unter Einfluss der ähnlich wie der Alkohol wirkenden Mittel verboten?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts ist es verboten, ein Fahrzeug unter dem Einfluss von alkoholähnlich wirkenden Mitteln zu führen. Die Straßenbahn ist ein Fahrzeug im Sinne des Gesetzes, daher gilt dieses absolute Verbot auch für den Straßenbahnführer. Jeder Fahrzeugführer ist, unabhängig von der Art des geführten Fahrzeugs, zur Nüchternheit verpflichtet.