2 PktPTOffizielle Nummer: 2805
Sind Sie als ein Straßenbahnführer verpflichtet, Ihre Personaldaten dem am Unfall beteiligten Passagier zu geben?
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Gemäß den Vorschriften ist jeder Fahrzeugführer, der an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, verpflichtet, auf Verlangen einer anderen am Geschehen beteiligten Person seine Personalien anzugeben. Diese Pflicht gilt auch für den Straßenbahnführer, der ein Fahrzeugführer ist, und der Fahrgast ist eine an diesem Geschehen beteiligte Person.
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Darf man bei einer lang andauernden Panne den Passagieren erlauben, die Straßenbahn zu verlassen, auch wenn dies den Verkehr behindert bzw. die Passagiere einer Gefahr aussetzt?
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Sind Sie verpflichtet, die Firmendaten, in der Sie arbeiten, sowie Daten bezüglich des Straßenbahnversicherers dem Passagier anzugeben, der am Unfall beteiligt ist?