2 PktPTOffizielle Nummer: 2805

Sind Sie als ein Straßenbahnführer verpflichtet, Ihre Personaldaten dem am Unfall beteiligten Passagier zu geben?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Gemäß den Vorschriften ist jeder Fahrzeugführer, der an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, verpflichtet, auf Verlangen einer anderen am Geschehen beteiligten Person seine Personalien anzugeben. Diese Pflicht gilt auch für den Straßenbahnführer, der ein Fahrzeugführer ist, und der Fahrgast ist eine an diesem Geschehen beteiligte Person.