2 PktPTOffizielle Nummer: 2806
Sind Sie verpflichtet, die Firmendaten, in der Sie arbeiten, sowie Daten bezüglich des Straßenbahnversicherers dem Passagier anzugeben, der am Unfall beteiligt ist?
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Gemäß den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist jeder an einem Verkehrsunfall beteiligte Fahrzeugführer verpflichtet, auf Verlangen eines anderen Unfallbeteiligten seine Personalien sowie die Daten des Versicherers anzugeben. Der Fahrgast ist in dieser Situation die geschädigte Person, und die erhaltenen Informationen sind für die Geltendmachung seiner etwaigen Schadensersatzansprüche erforderlich.
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Sind Sie als ein Straßenbahnführer verpflichtet, Ihre Personaldaten dem am Unfall beteiligten Passagier zu geben?
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Sind Sie als Straßenbahnführer verpflichtet, ungeachtet der Tatsache, ob Sie geschult oder nicht geschult sind, notwendige Hilfe den Unfallopfern zu leisten?