2 PktPTOffizielle Nummer: 2806

Sind Sie verpflichtet, die Firmendaten, in der Sie arbeiten, sowie Daten bezüglich des Straßenbahnversicherers dem Passagier anzugeben, der am Unfall beteiligt ist?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Gemäß den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist jeder an einem Verkehrsunfall beteiligte Fahrzeugführer verpflichtet, auf Verlangen eines anderen Unfallbeteiligten seine Personalien sowie die Daten des Versicherers anzugeben. Der Fahrgast ist in dieser Situation die geschädigte Person, und die erhaltenen Informationen sind für die Geltendmachung seiner etwaigen Schadensersatzansprüche erforderlich.