2 PktPTOffizielle Nummer: 2807

Sind Sie als Straßenbahnführer verpflichtet, ungeachtet der Tatsache, ob Sie geschult oder nicht geschult sind, notwendige Hilfe den Unfallopfern zu leisten?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Die Pflicht, den Opfern eines Unfalls die erforderliche Hilfe zu leisten, ist eine allgemeine gesetzliche Pflicht, die für jeden Verkehrsteilnehmer, einschließlich des Straßenbahnführers, gilt. Das Fehlen einer formellen Ausbildung entbindet nicht von dieser Pflicht, da Hilfe im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu leisten ist, was mindestens die Verständigung der Rettungsdienste umfasst.