2 PktPTOffizielle Nummer: 2807
Sind Sie als Straßenbahnführer verpflichtet, ungeachtet der Tatsache, ob Sie geschult oder nicht geschult sind, notwendige Hilfe den Unfallopfern zu leisten?
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Die Pflicht, den Opfern eines Unfalls die erforderliche Hilfe zu leisten, ist eine allgemeine gesetzliche Pflicht, die für jeden Verkehrsteilnehmer, einschließlich des Straßenbahnführers, gilt. Das Fehlen einer formellen Ausbildung entbindet nicht von dieser Pflicht, da Hilfe im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu leisten ist, was mindestens die Verständigung der Rettungsdienste umfasst.
← Vorherige Frage
Sind Sie verpflichtet, die Firmendaten, in der Sie arbeiten, sowie Daten bezüglich des Straßenbahnversicherers dem Passagier anzugeben, der am Unfall beteiligt ist?
Nächste Frage →
Kann die Ermüdung ähnliche Folgen wie der Alkohol haben, wie z.B. schlechtere Konzentration sowie eine verlängerte Reaktionszeit?