2 PktPTOffizielle Nummer: 3109

Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall mit Toten oder Verletzten den Unfallort vor der Ankunft der Verkehrsaufsichtsdienste verlassen?

Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Bei einem Verkehrsunfall mit Getöteten oder Verletzten hat ein Beteiligter die unbedingte Pflicht, bis zum Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Unfallort zu verbleiben. Die alleinige Anwesenheit von Rettungsdiensten oder der Verkehrsüberwachung entbindet nicht von dieser Pflicht; das Entfernen vom Unfallort ist ausschließlich mit der Zustimmung des den Einsatz leitenden Beamten gestattet.