2 PktPTOffizielle Nummer: 3109
Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall mit Toten oder Verletzten den Unfallort vor der Ankunft der Verkehrsaufsichtsdienste verlassen?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Bei einem Verkehrsunfall mit Getöteten oder Verletzten hat ein Beteiligter die unbedingte Pflicht, bis zum Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Unfallort zu verbleiben. Die alleinige Anwesenheit von Rettungsdiensten oder der Verkehrsüberwachung entbindet nicht von dieser Pflicht; das Entfernen vom Unfallort ist ausschließlich mit der Zustimmung des den Einsatz leitenden Beamten gestattet.
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Soll man beim Vorbeifahren an einer Straßenbahn auf einer nicht am Bürgersteig gelegenen Haltestelle besonders vorsichtig sein?
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Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall mit Toten oder Verletzten selbständig anfangen, seine Folgen zu beseitigen - aufräumen, die Straßenbahn auf das Abschleppen vorbereiten usw.?