2 PktPTOffizielle Nummer: 3110
Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall mit Toten oder Verletzten selbständig anfangen, seine Folgen zu beseitigen - aufräumen, die Straßenbahn auf das Abschleppen vorbereiten usw.?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Bei einem Unfall, bei dem es Getötete oder Verletzte gibt, gilt ein striktes Verbot, Handlungen vorzunehmen, die die Feststellung des Unfallhergangs erschweren könnten. Das eigenständige Beseitigen der Unfallfolgen ist verboten, da dies Spuren verwischen und Beweismittel vernichten kann, die für das von der Polizei und der Staatsanwaltschaft geführte Verfahren entscheidend sind.