2 PktPTOffizielle Nummer: 3995
Sollen Sie bei der Beteiligung an einem Unfall auf Verlangen eines an diesem Vorfall auch beteiligten Passagiers Ihre Personaldaten angeben?
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Der Fahrzeugführer, der an einem Verkehrsunfall beteiligt war, ist verpflichtet, auf Verlangen jeder am Unfall beteiligten Person seine Personalien sowie die Daten des Versicherers anzugeben. Ein Fahrgast ist ein vollberechtigter Unfallbeteiligter, deshalb sind ihm auf seine Bitte hin die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.